Finazierung durch die Krankenkasse
Wusstest du schon?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistungen nach § 24h SGB V in der Regel unter folgenden Voraussetzungen:
- Du benötigst Unterstützung nach der Entbindung.
- Eine ärztliche Verordnung mit der passenden Diagnose liegt vor (Einschränkungen im Haushalt).
- Alle Haushaltsmitglieder müssen eine beruflichen/schulischen Beschäftigung nachgehen, die es ihnen nicht erlaubt, dir im Haushalt zu helfen.
Gern berate ich dich zu den verschiedenen Möglichkeiten der Mütterpflege - speziell auf dich angepasst.
Selbstverständlich biete ich meine Leistungen auch privat an. Mein Stundensatz liegt zwischen 45 Euro bis 75 Euro.
Ein Kennenlernen am Telefon ist kostenlos. Für die anschließende persönliche Beratung stelle ich nach meinem üblichen Stundensatz eine Rechnung aus.

